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   AG Dresden, 05.09.2014 - 141 C 3834/14   

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https://dejure.org/2014,26347
AG Dresden, 05.09.2014 - 141 C 3834/14 (https://dejure.org/2014,26347)
AG Dresden, Entscheidung vom 05.09.2014 - 141 C 3834/14 (https://dejure.org/2014,26347)
AG Dresden, Entscheidung vom 05. September 2014 - 141 C 3834/14 (https://dejure.org/2014,26347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Antenne - Pflicht der Entfernung für Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11

    Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter

    Auszug aus AG Dresden, 05.09.2014 - 141 C 3834/14
    Weil keines der kollidierenden Grundrechte dem anderen generell vorgeht, hängt die Entscheidung davon ab, welche Beeinträchtigung im Rahmen des vom Gesetzgeber abstrakt vorgenommenen Interessenausgleichs im konkreten Fall schwerer wiegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994, 1 BvR 1687/92, zitiert nach juris, Tn. 11 ff.; Kammerbeschluss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 10 ff.; Kammerbeschluss vom 31.03.2013, 1 BvR 1314/11, zitiert nach juris, Tn. 16 ff.).

    Eine andere Bewertung kann sich allerdings aus dem besonderen Informationsinteresse insbesondere von dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen ergeben, wenn die über den Kabelanschluss bereitgestellte bzw. über Internet zu empfangende Zahl an Programmen ihres Heimatlandes nicht ausreicht, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung zu ihrem Heimatland aufrechterhalten zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994, aaO., Tn. 23 ff., Kammerbeschuss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 12 ff., Kammerbeschluss vom 31.03.2013, aaO., Tn. 19).

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass die Beklagten durch Zusatzkosten in der von ihnen behaupteten Größenordnung von jeglicher zumutbaren Fernsehempfangsmöglichkeit faktisch abgeschnitten wären, weil derartige Aufwendungen nutzungswillige Interessenten typischerweise nicht davon abhalten, das Programmpaket eines Kabelanbieters zu nutzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 15, Kammerbeschluss vom 31.03.2013, 1 BvR 1314/11, zitiert nach juris, Tn. 19).

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus AG Dresden, 05.09.2014 - 141 C 3834/14
    Weil keines der kollidierenden Grundrechte dem anderen generell vorgeht, hängt die Entscheidung davon ab, welche Beeinträchtigung im Rahmen des vom Gesetzgeber abstrakt vorgenommenen Interessenausgleichs im konkreten Fall schwerer wiegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994, 1 BvR 1687/92, zitiert nach juris, Tn. 11 ff.; Kammerbeschluss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 10 ff.; Kammerbeschluss vom 31.03.2013, 1 BvR 1314/11, zitiert nach juris, Tn. 16 ff.).

    Eine andere Bewertung kann sich allerdings aus dem besonderen Informationsinteresse insbesondere von dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen ergeben, wenn die über den Kabelanschluss bereitgestellte bzw. über Internet zu empfangende Zahl an Programmen ihres Heimatlandes nicht ausreicht, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung zu ihrem Heimatland aufrechterhalten zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994, aaO., Tn. 23 ff., Kammerbeschuss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 12 ff., Kammerbeschluss vom 31.03.2013, aaO., Tn. 19).

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass die Beklagten durch Zusatzkosten in der von ihnen behaupteten Größenordnung von jeglicher zumutbaren Fernsehempfangsmöglichkeit faktisch abgeschnitten wären, weil derartige Aufwendungen nutzungswillige Interessenten typischerweise nicht davon abhalten, das Programmpaket eines Kabelanbieters zu nutzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 15, Kammerbeschluss vom 31.03.2013, 1 BvR 1314/11, zitiert nach juris, Tn. 19).

  • BGH, 14.05.2013 - VIII ZR 268/12

    Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer vom Mieter

    Auszug aus AG Dresden, 05.09.2014 - 141 C 3834/14
    In die Abwägung einzustellen ist zudem, dass für die Beklagten Sendungen österreichischer und schweizerischer Fernsehsender über Internet - wenn auch nach eigenem Vorbringen mit Abstrichen hinsichtlich der Bildqualität ("Ruckeln") - zugänglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.2013, VIII ZR 268/12, zitiert nach juris, Tn. 9).

    Das Grundrecht auf Informationsfreiheit gewährleistet nur den Zugang zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze, nicht jedoch die Kostenlosigkeit des Zugangs (so auch BGH, Beschluss vom 14.05.2013, aaO.).

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus AG Dresden, 05.09.2014 - 141 C 3834/14
    Weil keines der kollidierenden Grundrechte dem anderen generell vorgeht, hängt die Entscheidung davon ab, welche Beeinträchtigung im Rahmen des vom Gesetzgeber abstrakt vorgenommenen Interessenausgleichs im konkreten Fall schwerer wiegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994, 1 BvR 1687/92, zitiert nach juris, Tn. 11 ff.; Kammerbeschluss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 10 ff.; Kammerbeschluss vom 31.03.2013, 1 BvR 1314/11, zitiert nach juris, Tn. 16 ff.).

    Eine andere Bewertung kann sich allerdings aus dem besonderen Informationsinteresse insbesondere von dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen ergeben, wenn die über den Kabelanschluss bereitgestellte bzw. über Internet zu empfangende Zahl an Programmen ihres Heimatlandes nicht ausreicht, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung zu ihrem Heimatland aufrechterhalten zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994, aaO., Tn. 23 ff., Kammerbeschuss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 12 ff., Kammerbeschluss vom 31.03.2013, aaO., Tn. 19).

  • LG Cottbus, 26.02.2014 - 5 S 59/13

    Wohnraummiete: Wert des Anspruchs des Vermieters auf Beseitigung einer nicht fest

    Auszug aus AG Dresden, 05.09.2014 - 141 C 3834/14
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf einer Schätzung des Wertverlustes, den die Klägerin durch die Anbringung und den weiteren Verbleib der Parabolantenne am Schlafzimmerfenster der von den Beklagten bewohnten Wohnung unter Berücksichtigung der die Bausubstanz nicht beeinträchtigenden Befestigung erleiden könnte (vgl. LG Cottbus, Urteil vom 26.02.2014, 5 S 59/13, zitiert nach juris, Tn. 11).
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